Bedingungen der Annahme
RBS verfügt über die „Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Abfällen und zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfällen für Dritte“ gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Erlaubnis wird unter folgender Makler- und Händlernummer geführt: E362M0062.
Die Überwachung der angelieferten Materialien auf Eignung entsprechend der Genehmigungsbescheide erfolgt durch die anliefernde Firma. Der Anliefernde versichert, dass er nur die aufgeführten Abfälle anliefert und diese der Deklarationsanalyse bzw. „Verantwortliche Erklärung“ entsprechen. Der Anlieferer erkennt an, dass er für den Fall das sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. RBS behält sich in diesem Fall oder bei organoleptischen Auffälligkeiten vor, die weitere Annahme aus dieser Baumaßnahme zu verweigern. Der Anlieferer erklärt ferner, dass Ihm die Nutzungsbedingungen bekannt sind und von Ihm anerkannt werden.